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Kostenübernahme für die osteopathische Behandlung:
  • Privatkassen, wenn Heilpraktiker Leistungen im Vertrag abgeschlossen wurden
  • gesetzlich versicherte Personen, die eine Heilpraktiker Zusatzversicherung haben
  • gesetzlich versicherte Personen, deren Krankenversicherungen sich an der
    osteopathischen Behandlung beteiligen: z.B. TKK, BKK, mobil oil... (bitte bei der
    Krankenkasse nachfragen, ob und welchen Betrag sie erstatten)

Kostenübernahme für die kinesiologische Behandlung:

            Die Kinesiologie ist eine Privatleistung und wird nicht von den Krankenkassen erstattet.