Kostenübernahme für die osteopathische Behandlung:
- Privatkassen, wenn Heilpraktiker Leistungen im Vertrag abgeschlossen wurden
- gesetzlich versicherte Personen, die eine Heilpraktiker Zusatzversicherung haben
- gesetzlich versicherte Personen, deren Krankenversicherungen sich an der
osteopathischen Behandlung beteiligen: z.B. TKK, BKK, mobil oil... (bitte bei der
Krankenkasse nachfragen, ob und welchen Betrag sie erstatten)
Kostenübernahme für die kinesiologische Behandlung:
Die Kinesiologie ist eine Privatleistung und wird nicht von den Krankenkassen erstattet.